Alle vom Ersthelfer durchführbaren Maßnahmen entsprechen den grundsätzlichen Maßnahmen, wie sie in den anderen Verletzungs- und Erkrankungszuständen schon beschrieben worden sind. Zusätzlich ist der Eigenschutz zu beachten (Gase, Kontaktgifte u. ä.)
- Eigene Sicherheit beachten
 - Schutzhandschuhe anziehen
 - Den Betroffenen ansprechen, beruhigen
 - Fragen Sie bei Kindern geduldig nach, was geschehen ist!
 - Notruf 112
 - Ggf. Giftinformationszentrale anrufen 0551 19240
 - Anweisungen der Giftnotrufszentrale befolgen (z. B. schluckweise Wasser ja/nein)
 - Hilfestellung beim Erbrechen, jedoch kein Erbrechen herbeirufen
 - Giftreste und/oder Erbrochenes sicherstellen und dem Rettungsdienst mitgeben
 - Schockbekämpfung
 - Betroffenen zudecken
 - Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung laut "Hilfe" rufen , um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen
 - Stabile Seitenlage
 - Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen
 - Bei Bewusstlosigkeit und fehlender normaler Atmung Herz-Lungen-Wiederbelebung
 - Bei inneren Verätzungen zugunsten der eigenen Sicherheit und Atemspende verzichten