Buehnenbild_Verkehrsunfall.jpg Jörg F. Müller / DRK

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Verkehrsunfall

Zur eigenen Sicherheit gehört auch in hohem Maße das Absichern einer Unfallstelle nach einem Verkehrsunfall. Bei Annäherung an eine Unfallstelle muss der Ersthelfer nach Erfassen der Situation sofort die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeuges einschalten, um so nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Nach dem Eintreffen an der Unfallstelle ist in angemessener Entfernung zu halten, bei Dunkelheit kann das Fahrlicht des eigenen Fahrzeuges die Unfallstelle beleuchten.

Notruf 112

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Maßnahmen zum Absichern der Unfallstelle

Sollten mehrere Personen mit im Fahrzeug sitzen, sollte einer der Insassen die Aufgabenteilung übernehmen:

  • Falls vorhanden, Warnweste anziehen.
  • Dem in gleicher Richtung fließenden Verkehr entgegenlaufen.
  • Im Verkehr mit aufgeklapptem Warndreieck möglichst hinter der Leitplanke gehen.
  • Warndreiecke, Warnblinkleuchte in ausreichender Entfernung vom Unfallort, bei schnellem Verkehr in etwa 100 Meter Entfernung aufstellen.
  • Bei Kurven und Bergkuppen: Erstes Warndreieck vor der Kurve oder der Bergkuppe aufstellen.
  • Nachfolgende Fahrzeuge zusätzlich zum Langsamfahren auffordern: Einen Arm ausstrecken; Auf- und Abwärtsbewegungen des Armes in halber Körperhöhe.
  • Weitere Verkehrsteilnehmer um Mithilfe bitten (Warnung - auch des Gegenverkehrs, Notruf veranlassen).
  • Warnung bei Nacht zusätzlich durch Warnblinkleuchten.
  • Notruf 112 tätigen und Erste Hilfe leisten.

Bei einem Verkehrsunfall sollten Betroffene schnellstmöglich aus der Gefahrenzone gerettet werden und passende Hilfe (z. B. durch Helmabnahme) erhalten.

Abschließend sei erwähnt, dass natürlich auch bei Unfällen im Haushalt, im Betrieb oder in der Schule eine Absicherung der Unfallstelle erfolgen muss.

Rettung aus dem Kraftfahrzeug

Die Rettung von verunglückten Personen aus dem Kraftfahrzeug bereitet besonders dann Schwierigkeiten, wenn sich die Türen des Fahrzeuges nicht öffnen lassen oder Personen eingeklemmt sind.

Wenn es nicht anders möglich, dürfen Sie Scheiben einschlagen, aber achten Sie darauf, dass der oder die Insassen nicht noch mehr verletzt werden.

Ist der Betroffene eingeklemmt und Sie können ihn nicht befreien, müssen Sie sofort technische Hilfe anfordern. Bis zum Eintreffen der technischen Hilfe muss der Betroffene ständig beobachtet und betreut werden. Unter Umständen müssen Sie in diesem Fall lebensrettende Maßnahmen von außen leisten.

  • Kraftfahrzeugtür öffnen und dabei den Betroffenen beobachten und ansprechen.
  • Zündung des Kfz ausschalten, auf nicht ausgelösten Airbag achten.
  • Darauf achten, dass die Füße des Betroffenen nicht eingeklemmt sind.
  • Sicherheitsgurt lösen, ggf. durchschneiden.
  • Den Betroffenen in Sitzflächenhöhe von hinten umgreifen.
  • Kleidung mit der Hand an „ferner“ Hüfte fassen, mit der anderen Hand gegen das Knie drücken und den Betroffenen mit kräftiger Bewegung herumdrehen
  • Einen Unterarm des Betroffenen vor seinen Bauch legen.
  • Mit beiden Händen durch die Achselhöhlen des Betroffenen fahren und seinen Unterarm mit allen Fingern von oben fassen.
  • Den Betroffenen vom Sitz auf die Oberschenkel ziehen.
  • Den Betroffenen an einen sicheren Ort retten.
Brigitte Hiss / DRK
Brigitte Hiss / DRK

Rettungsgasse bilden

Bei Stau auf einer zwei- oder mehrspurigen Fahrbahn umgehend eine Rettungsgasse bilden und nicht erst waren, bis das Martinshorn von Rettungsfahrzeugen zu hören ist:

  • Fahrt verlangsamen
  • Die linke Spur fährt immer nach links, alle anderen fahren immer nach rechts
  • Ggf. anhalten und dem Sondersignalfahrzeug die Vorbeifahrt ermöglichen (gilt auch für den Gegenverkehr)
DRK Service GmbH